Hallo zusammen,
Trixie hat geschrieben:Wie steht es mit dem Recht des Modeschöpfers auf die von ihm entworfenen Kleidungsstücke? Sind die dann als nächstes dran?
Kleidungsverkäufe wurden auch schon abgemahnt.
Ein solcher Fall wird in
diesem Artikel geschildert.
Das Grundproblem liegt zunächst mal im deutschen Abmahnrecht, wonach man jemanden auch dann kostenpflichtig abmahnen kann, der unwissentlich und unabsichtlich eine Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzung begangen hat. In Österreich ist das beispielsweise anders geregelt, deshalb hat dort das Abmahnwesen nicht diese Auswüchse wie in Deutschland, obwohl in Österreich natürlich ebenfalls Verstöße gegen Urheber- und Markenrechte verfolgt werden. Aber das geschieht eben in einer Weise, die keinen großen Spielraum für "Abzockanwälte" läßt, in Deutschland nutzen einige Anwälte das hiesige Abmahnrecht skrupellos aus, um damit Geld zu scheffeln. Derartige Abmahnungen werden dann oft auch mit sehr kurzen Fristen versehen und so verschickt, daß sie an einem Freitag ankommen, damit der Abgemahnte wegen des Wochenendes selbst keinen Anwalt konsultieren kann.
Beim Verkauf von gebrauchten (Musik-)CDs gibt es im wesentlichen vier Möglichkeiten wegen Urheberrechtsverstößen abgemahnt zu werden:
1. Wenn man Raubkopien verkauft (das dürfte klar sein).
2. Wenn man sog. Bootlegs verkauft, das sind illegale Konzertaufnahmen.
3. Wenn man bestimmte importierte oder im Ausland gekaufte CDs verkauft, da kann es nämlich sein, daß für einen Verkauf in der EU keine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, sondern nur für bestimmte Länder außerhalb der EU. Eine legal in der EU gekaufte Musik-CD kann man dagegen in der EU auch wieder problemlos verkaufen, außer wenn der vierte Fall vorliegt:
4. Das ist eine wirkliche fiese Falle: Es gibt einige wenige Musik-CDs (meist Sampler), die in normalen Geschäften (u.a. bei Discountern) in Deutschland verkauft worden sind, die aber Aufnahmen enthalten, für die laut Rechteinhabern keine Genehmigung zur Veröffentlichung vorliegt.
Die ersten drei Fälle kann man zumindest einigermaßen gut erkennen und vermeiden, denn man weiß meistens, ob man Raubkopien oder Bootlegs besitzt, und ob man eine CD aus einem Nicht-EU-Land importiert hat, weiß man meistens auch. Wenn man derartige CDs nicht wieder verkauft, ist man auf der sicheren Seite. Der vierte Fall - CD in Deutschland legal gekauft, Wiederverkauf aber trotzdem verboten - ist dagegen wirklich fies, aber bei Hörbüchern gab es da, glaube ich, noch keinen solchen Fall, nur bei einzelnen Musik-CDs.
Schöne Grüße,
Wolf