Turni hat geschrieben:Mich hat gerade ein neues Urteil ins Grübeln gebracht.
Meine Printbücher kann ich vererben, EBooks nicht.
Dass ich Ebooks nicht verkaufen kann ist klar. Aber dass ich die Nutzungsrechte nicht vererben kann. Interessant.
Was passiert eigentlich mit den Büchern auf dem Reader nach meinem Ableben? Macht sich der Erbe strafbar, wenn er liest, was auf dem geerbten Reader drauf ist?
Wenn tatsächlich so ein Urteil gefällt wird, finde ich das ganz schön widersinnig und ungerecht. Immerhin habe ich für die "Nutzungsrechte" an einem Ebook beim Erwerb gezahlt. Ich darf es ja auch
mehrfach und über einen
unbegrenzten Zeitraum lesen (also anders als z.B. mich der Erwerb einer Konzert- oder Kinokarte wirklich nur für das
einmalige Erlebnis berechtigt). Daher sollte ich diese Nutzungsrechte an einem Ebook auch an meinen Erben weitergeben können.
Da wird hoffentlich noch mal jemand die Gerichte deswegen beschäftigen...